Recht und Suffizienz – Interview mit Ulrike Jürschik

Im Rahmen eines Interviews mit der Juristin Ulrike Jürschik sprachen wir über ihre Doktorarbeit zum Thema „Recht und Suffizienz“.

Deutsche Umweltstiftung (DUS): Suffizienz ist neben Konsistenz und Effizienz eine der drei Säulen der Nachhaltigkeit. Es ist ein viel genutzter Begriff, der häufig mit Verzicht des Individuums gleichgesetzt wird. Daher würde mich interessieren, mit was für einem Suffizienzbegriff und -konzept Sie arbeiten?

U. Jürschik: In unserer Überflussgesellschaft setze ich Suffizienz gerne mit Mäßigung gleich. Es geht also um eine Begrenzung, Reduktion, aber auch Substitution durch etwas anderes. Ein anderes Synonym für Suffizienz ist auch „Genügsamkeit“, man braucht nicht zu viel und nicht zu wenig. In Kontexten, in denen Menschen von Armut betroffen sind, bedeutet Suffizienz ein mehr, in Kontexten, in denen Menschen im Überfluss leben, ein weniger und anders. Ich arbeite mit folgender Definition:

Suffizienz ist die Begrenzung, Reduktion oder Substitution menschlicher Aktivitäten als Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation, auch wenn sich dabei die Art und Weise der Bedürfniserfüllung ändert. Ich denke, dass vor allem das letzte Merkmal – also die Änderung der Art und Weise der Bedürfniserfüllung – in Abgrenzung zu Konsistenz und Effizienz sehr wichtig ist, da es bei Suffizienz nicht darum geht, dass wir einen Status quo erhalten oder dass wir alle Handlungen mit anderen Mitteln gleichermaßen fortführen können, ohne dass sich etwas für uns verändert. Wir müssen akzeptieren, dass sich die Art, wie wir essen, wie wir uns fortbewegen, wie wir produzieren, verändert, um ökologische Grenzen einzuhalten und gerechter gegenüber vulnerablen Gruppen und zukünftigen Generationen zu leben. Suffizienz muss dabei nicht eng allein als nachfrageseitige Strategie oder nur auf Individuen bezogen, verstanden werden. Sie kann auch Orientierung für über das Individuum hinaus gehende, gesellschaftliche und wirtschaftliche Kontexte bieten. Es gibt auch eine politische Suffizienz, im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verständigung darüber, wie viele Ressourcen insgesamt verbraucht werden. Wie viele CO₂-Emissionen gestehen wir uns als Gesamtgesellschaft noch zu? Gleichermaßen können sich auch Wirtschaftsunternehmen am Leitbild Suffizienz orientieren. Suffizienz ist eben nicht allein eine Frage der Verhaltens- oder Lebensstiländerung, sondern es geht auch um Produktionsweisen und die Art und Weise, wie wir Infrastrukturen gestalten sowie eine Verständigung auf Obergrenzen für Ressourcennutzungen.

Was kein passendes Merkmal für Suffizienz ist, sind Signalwörter der öffentlichen Debatte, wie „Verzicht“ oder „Verbot“. Zu dem Verzichtsargument gab es in der Suffizienz-Community den Versuch, Suffizienz als positive Vision zu formulieren und zu betonen, dass durch das „weniger“ ein „mehr“ an Lebenszufriedenheit entsteht. Ich denke aber, dass eine solche Wertung nicht hilfreich ist, wenn wir Suffizienz rechtswissenschaftlich betrachten. Wir müssen diese individuellen Wertungen aus den Begrifflichkeiten herauslassen, denn sowohl der Begriff „Verzicht“ als auch der Begriff „Gewinn“ sind wertend und irreführend. Sie führen zu emotional aufgeladenen Argumenten, die dann eine Sachlichkeit der wissenschaftlichen Diskussion nicht mehr ermöglichen. Daher habe ich als Kernmerkmale Begrenzung, Reduktion, Substitution oder Änderung verwendet. Zur Subsumption dieser leichter auslegbaren Merkmale ist es irrelevant, ob eine Person dies als negativ oder positiv bewertet. Eine solche Bewertung wird allenfalls als Motivation hinter einer rechtlichen Einforderung oder Abwehr von Suffizienz relevant, aber nicht für die rechtliche Systematisierung.

DUS: An die Suffizienzdefinition anknüpfend, stellt sich nun die Frage, inwiefern im heutigen Umweltrecht oder auch in anderen Rechtsbereichen sich der Suffizienzgedanke widerspiegelt, auch wenn es sich dabei um keinen rechtswissenschaftlichen Begriff handelt. Oder gibt es dahingehende Gesetzesvorhaben?

U. Jürschik: Das Umweltrecht wurde seit den 1970er Jahren fortentwickelt, als die Erkenntnis aufkam, dass die aufgebaute Industrie den Planeten übernutzt und Grenzen eingezogen werden müssen. Das Umweltrecht ist also ein Rechtsgebiet, das auch zur Mäßigung geschaffen wurde. Es ist gleichzeitig Teil des wirtschaftlichen Systems, das auf Steigerung angelegt ist. Im Emissionsschutzrecht ist ein zentrales Merkmal die technische Vermeidbarkeit, also ob Industrieanlagen nach dem Stand der Technik in der Lage sind, bestimmte Emissionen zu vermeiden. Diesen Stand der Technik müssen sie erreichen – eingefordert wird nur das technisch machbare. Eine Suffizienzperspektive legt hingegen fest, welche Emissionen durch Industrieanlagen wir uns höchstens leisten wollen/können. Dies gibt es zwar durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten, diese werden in der Regel aber nur zurückhaltend festgelegt.

Ich würde außerdem sagen, dass es ein paar Umweltrechtsgebiete gibt, die der Suffizienz näher stehen als andere, zum Beispiel das Naturschutzrecht. Im Naturschutzrecht werden zum Beispiel Naturschutzgebiete ausgewiesen und dort wird ganz spezifisch begrenzt, welche menschlichen Aktivitäten im Naturschutzgebiet überhaupt zugelassen sind. Man darf Bestandteile des Naturhaushaltes nur in kleinen Mengen entnehmen, was auch dem Suffizienzgedanken der Mäßigung entspricht. Allerdings regelt das Naturschutzrecht einen eher abgegrenzten Bereich, und nimmt wenig Einfluss auf das allgemeine Konsum- und Produktionsverhalten, sodass hiervon keine Breitenwirkung im Sinne eines Suffizienzmainstreamings eintritt.

Ein spannendes Beispiel für Suffizienz ist das Klimaschutzrecht und hier sehen wir gerade sehr viele Rechtsentwicklungen. Das deutsche Klimaschutzgesetz besteht erst seit 2019. Darin wurde sehr spezifisch für die Gesamtgesellschaft festgelegt, wann wir Netto-Null-Emissionen erreichen wollen und wie die entsprechenden Reduktionspfade aussehen sollen, die dann auch bestimmten Sektoren spezifische Emissionsreduktionsmengen zuschreiben. Diese Mengenbegrenzung entspricht von der Gesetzessystematik her Suffizienz in Bezug auf die Gesamtmenge an Treibhausgasen, wenngleich die konkreten Jahresemissionsmengen als zu wenig ambitioniert erscheinen mögen. Auch das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist ein Beispiel für verrechtlichte Suffizienzpolitik. Darin wird festgelegt, bis wann „Kohleverstromung“ in Deutschland noch zulässig ist, mithin reduziert dieses Gesetz eine menschliche Aktivität konkret. Mir ist bewusst, dass für alle Umweltaktivist*innen und nach dem wissenschaftlichen Sachstand dieser Kohleausstieg zu spät kommt, aber allein von der Gesetzessystematik her: Es wird eine ganz spezifische menschliche Aktivität – nämlich die Kohleverstromung – beendet und dazu wird ein Auslaufpfad festgelegt. Das sind für mich Suffizienzbeispiele im Umweltrecht.

Suffizienz beinhaltet aber nicht nur das Reduzieren und Begrenzen, sondern auch das Verändern hin zu etwas Anderem. Anschauliche Beispiele zu Suffizienzpolitik finden wir im Städtebaurecht und der Infrastrukturplanung. Hier wird Suffizienz umgesetzt, indem öffentliche Räume mehr öffentlichen Personennahverkehr, mehr Fahrradwege, weniger Platz für Auto- und Flugverkehr bereithalten. Auch hier entsteht ein ambivalentes Bild. Möglichkeiten, dass Kommunen suffiziente Räume schaffen, zum Beispiel autofreie Innenstädte usw., bietet das Recht schon, sie werden aber selten genutzt.

DUS: Es wird also ein Gestaltungsrahmen vorgegeben, anhand dessen politische Entscheidungen getroffen werden können.

U. Jürschik: Genau. Wir sind auf politischen Willen angewiesen, um Suffizienzpolitik stärker durchzusetzen. Sie entspringt nicht per se aus der Rechtsordnung, was natürlich auch logisch ist, da die Rechtsordnung die Folge des politischen Willens ist – und Suffizienz kein politischer Mainstream. 

DUS: Im Rahmen der Ringvorlesung zur Ökologischen Transformation von Gesellschaft und Recht haben Sie einen Vortrag zum Thema Recht und Suffizienz gehalten. Dort haben Sie auch darüber gesprochen, welche verfassungsrechtlichen Fragen möglicherweise durch Suffizienz aufgeworfen werden. Können Sie mir dazu noch etwas erzählen?

U. Jürschik: Ein wichtiges Gegenargument oder etwas, das relativ häufig genannt wird, wenn über Suffizienz oder Suffizienzpolitik gesprochen wird, ist, dass Suffizienz nicht nur eine Verzichts- sondern auch Verbotspolitik erfordert. Es würden bestimmte Aktivitäten verboten und dadurch stark in Grundrechte eingegriffen. Das könnte eigentlich gar nicht gerechtfertigt werden und der Staat würde sich durch diese Direktionierung übernehmen. Zur Auseinandersetzung mit diesem „Verbotsargument“ habe ich mir auch angeschaut, wie Suffizienz in verschiedenen Umweltrechtsinstrumenten verankert werden kann. Eigentlich kann man Suffizienz als Begrenzung, Reduktion oder Änderung durch qualitativ andere Handlungen tendenziell durch ganz verschiedene Instrumente erreichen. Zum Beispiel kann dies durch eine Anreizstruktur, wie Subventionen, Besteuerungen oder das Ordnungsrecht gelingen. Aber es ist natürlich so, dass, wenn man Suffizienzpolitik verfolgt, darauf hinwirken möchte, dass bestimmte Ressourcenverbräuche nicht entstehen, beziehungsweise dass bestimmte Handlungen nicht mehr stattfinden. Das ist aber meines Erachtens bei einer konsequenten Effizienzpolitik auch der Fall, indem bestimmte ineffiziente Produkte vom Markt verschwinden. Auch Bepreisungsmechanismen können bestimmte Verhaltensweisen, insbesondere bei ärmeren Menschen, unterbinden. Wenn man konsequent Umweltpolitik macht, dann verändert sich eben auch etwas. Daher glaube ich, dass das Verbotsargument nicht besonders präzise ist und uns in der Diskussion nicht hilft.

Verfassungsrechtlich kann man sich zur Suffizienz zunächst einmal anschauen, ob die Verfassung selbst irgendwelche Suffizienzmaßnahmen vorgibt, also zum Beispiel aus Art. 20a GG, dem Staatsziel „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“. Da wird man sagen müssen, ja, vielleicht dem Staat, aber nicht den Bürger*innen selbst. Art. 20a GG ist so konzipiert, dass die Gesetzgebung den durch die Verfassung aufgetragenen Umweltschutz  durch einfache Gesetze konkretisieren muss und sich nicht unmittelbar an einzelne Bürger*innen richtet. Wir können dem also eine ökologische Mäßigungspflicht des Staates entnehmen, aber keine Mäßigungspflicht für einzelne Bürger*innen. Und eigentlich besteht ja das Problem darin, dass Bürger*innen und Unternehmer*innen den Ressourcenverbrauch immer weiter vorantreiben. Somit ist also eine Übersetzungsleistung des Staates erforderlich, der Suffizienzpolitik ausgestalten muss. 

Dabei ist der Staat verpflichtet, verschiedene Grundrechte im Verhältnis zueinander zu beachten. Suffizienzpolitik kann, auch wenn sie gewisse Freiheitsräume begrenzt oder umgestaltet, relativ weitreichend gerechtfertigt werden, vor allem aus dem Klimaschutzargument heraus. Dies ist letztes Jahr aus dem wegweisenden Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und auch noch ein paar nachfolgende Entscheidungen deutlich geworden. Klimaschutzmaßnahmen, die der Staat treffen will, können eigentlich immer verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden. Denn die Bedrohung durch den Klimawandel ist so groß, dass auch heute schon weitreichend Emissionen eingespart werden müssen. Diese Klimaschutzmaßnahmen des Staates können auch Suffizienzmaßnahmen sein. 

Verfassungsrechtlich diskutieren lässt sich neben Abwehrmöglichkeiten von Suffizienzpolitik aber auch, ob Menschen besonders geschützt sind, die aus einer individuellen Perspektive suffizient leben möchten. Die Frage ist, ob es ein durch die Verfassung verbürgtes Recht auf Suffizienz gibt und was für Rechtspositionen Menschen, die suffizient handeln wollen, zur Seite stehen. Grundrechte sind vorwiegend als Abwehrrechte konzipiert. Der Staat soll „mir nicht zu Nahe kommen“ in meinen Menschenrechten. Die Grundrechte sind dabei zumeist nicht als Schutz- oder Leistungsrechte konzipiert, also so, dass ich ein konkretes Handeln des Staates einfordern kann. Aus einem Recht auf Suffizienz lässt sich staatliches Handeln, das Suffizienz verunmöglicht, überwiegend abwehren, jedoch kein neuer Raum für Suffizienz schaffen. Gleichwohl denke ich, dass es in staatlichen Abwägungsprozessen und Verhältnismäßigkeitsabwägungen durchaus eine Rolle spielen kann, dass es Menschen gibt, die zum Beispiel suffiziente Infrastruktur nutzen und im Sinne des Art. 20a ihr Leben gestalten oder gestalten möchten. Das Recht auf Suffizienz tritt als Abwägungsbelang zu Schutzpflichten gegenüber zukünftigen Generationen zur Minderung des Klimawandels und der Staatszielbestimmung Umwelt- und Klimaschutz hinzu. 

DUS: Anknüpfend an die gesellschaftliche Wahrnehmung schließt sich für mich nun noch die Frage an, inwiefern die aktuelle Situation, in der wir uns befinden, dazu beitragen kann, dass der Suffizienzgedanke stärker verankert werden kann und zu mehr Akzeptanz führt. Was denken Sie dazu und wie verfolgen Sie die aktuelle Debatte?

In der aktuellen Lage wird sich die Gesellschaft, Grenzen für Ressourcenverbrauch bewusst. Die aktuelle Gasknappheit hilft, um zu merken, dass wir nicht von allem immer mehr haben können, sei es aufgrund von geopolitischen oder anderen Gründen. Ein Anerkennen dieser Endlichkeit ist meines Erachtens Grundvoraussetzung für Suffizienzpolitik. Suffizienz ist jedoch eher so zu verstehen, dass wir nicht erst in eine solche Krise, wie wir sie gerade erleben, geraten, die uns dann zwingt, enthaltsam zu sein. Es geht vielmehr darum, uns bewusst gemeinsam zu entscheiden, jetzt weniger zu verbrauchen, damit wir und nachfolgende Generationen langfristig besser leben können. Von daher drängt uns jetzt die Krise in eine Art Suffizienz, was die Diskussion bestimmt auch voranbringen kann. Suffizienz entfaltet ihr Potenzial aber viel mehr als präventive und vorsorgende Strategie des Übergangs in eine nachhaltigere Gesellschaft, nicht als Notfallmaßnahme. 

Insgesamt denke ich, dass man Suffizienz eher moderat oder auch radikal verfolgen kann. Man kann Suffizienz als eine Teilstrategie miteinbeziehen, die dann nur an kleinen Stellen wirkt, wie aktuell bei den Gaseinsparungen. Die Industrie und Haushalte werden jetzt als Möglichkeit thematisiert, um Gas zu sparen und es ist schon mal schön, dass es nicht nur die Haushalte sind, sondern die Industrie gleichermaßen thematisiert wird. 

DUS: Was würde Sie sich denn konkret von dem Gesetzgeber wünschen, wie der Suffizienzgedanke rechtlich besser verankert werden könnte?

Ich würde aus meiner Definition einerseits die Begrenzung und Reduktion als Maßgabe für Politik stärker im Recht verankert sehen wollen: eine explizite Verankerung, dass nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern dass noch öfter bestimmte Ressourcenverbräuche absolut gedeckelt werden. Und das kann sich nicht nur auf einzelne Emissionen beziehen, sondern auch auf spezifische Verhaltensweisen, von denen wir wissen, dass wir sie uns nicht in dem heute bestehenden Ausmaß leisten können, z. B. Tierhaltung oder Flugkapazitäten. 

Dann ist aber noch ein anderer Bereich für mehr Suffizienz ganz wichtig – und das ist der Aufbau von Alternativen: Nach welchen Leitbildern gestalte ich eigentlich Städte und Infrastruktur. Ein einfacher Weg wäre es erst mal, die Verkehrssysteme im Hinblick auf nachhaltige Mobilität (elektrisch, geteilt, weniger Individualverkehr, mehr Fahrradverkehr für Nahdistanzen) zu verändern.

Zudem ist zu erwägen, im Planungsrecht Wege zu finden, um die Menge an Industrieanlagen zu steuern. Dies greift sehr weit und ist schwierig politisch abzuwägen. Aber im Prinzip müssen wir langfristig in die Richtung kommen, dass es begrenzte Ressourcen für Industrie- und Produktionskapazitäten gibt, und die müssen nach einem gerechten Maßstab auf die verschiedenen Inanspruchnehmer*innen verteilt werden. 

ÜBER DIE INTERVIEWPARTNERIN

Ulrike Jürschik hat in Münster und auf Martinique (Frankreich) Rechtswissenschaften studiert. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald und arbeitet derzeit an ihrer Doktorarbeit zum Thema „Suffizienz und Recht“.

© Ulrike Jürschik

Kann Mode nachhaltig sein? – Warum ein Umdenken notwendig ist

Die Fashion Weeks dieser Erde zeigen uns regelmäßig, welcher Schnitt, welche Farbe und welche Kombinationen von Kleidungsstücken gerade angesagt sind. Mode ist Ausdruck eines bestimmten Zeitgeistes, sie zeichnet sich durch Aktualität, Wechselhaftigkeit und Schnelllebigkeit aus. Und genau hier liegt das Problem. Die Textilindustrie hat einen bemerkenswert großen ökologischen Fußabdruck, was uns zur Frage bringt: Geht Mode auch nachhaltig? NEIN. Nachhaltigkeit ist kein Attribut, sondern ein Nutzungskonzept. Aber schauen wir genauer hin:

Fast Fashion vs. Slow Fashion

Schnelllebigkeit und Aktualität definieren den sogenannten „Fast Fashion“­-Trend. Damit sind die immer kürzer werdenden Abstände zwischen neuen Kollektionen, die sich an den aktuellsten Modetrends orientieren, gemeint. Durch Massenproduktion und das Outsourcen in Billiglohnländer kann diese Form von Mode immer schneller und günstiger produziert werden. Aufgrund der niedrigen Preise und der meist minderwertigen Qualität führt Fast Fashion zu einer Wegwerfgesellschaft und damit zu massiven Umweltschäden.  Ist das nachhaltig? Bestimmt nicht.

Wir müssen weg von Mode und hin zur nachhaltigen Kleidung

Es gibt eine Gegenbewegung zu Fast Fashion: Sie wird als „Slow Fashion“, „Green Fashion“ oder auch „Eco Fashion“ bezeichnet – und setzt auf das Konzept Nachhaltigkeit. Sie zeichnet sich neben einer nachhaltigen und fairen Produktion vor allem durch ihre Langlebigkeit aus. Diese Art von Kleidung soll aus qualitativ hochwertigeren Materialien bestehen und folgt weniger den aktuellen Trends, sondern setzt auf ein klassisches und zeitloses Design. Es setzt auf Langlebigkeit.

Aber Vorsicht: Akteure der Modebranche stellen sich gerne als besonders nachhaltig dar. Influencer*innen, die vegane Marken empfehlen und Modehäuser, die recycelte Ware anbieten: Klingt fortschrittlich, aber ist es das auch? In vielen Fällen ist es schlicht Greenwashing. Anders als oft suggeriert, wird bzw. nicht einmal ein Prozent der getragenen Kleidung zu neuer “Mode” recycelt.

Kriterien

Natürlich muss ab und zu trotzdem etwas “Neues” her. Dabei ist es gar nicht so leicht zu erkennen, ob ein Kleidungsstück nachhaltig produziert wurde oder ob es sich um Greenwashing handelt. Im Quellenverzeichnis findet ihr eine Liste mit Öko-Textil-Siegeln, die umweltfreundlich hergestellte Kleidung kennzeichnet.

1. Materialien aus biologischen Rohstoffen
Es ist wichtig, dass bei der Textilherstellung nur Materialien aus umweltverträglichen und zu 100 % biologisch abbaubaren Rohstoffen verwendet werden. Beim Anbau wird auf den Einsatz von Pestiziden, chemischen Düngemitteln, Insektiziden und anderen schädlichen Substanzen verzichtet. So gelangen weniger Chemikalien ins Grundwasser und in die Böden, dem Insektensterben wird entgegengewirkt und die Schadstoffbelastung der Menschen vor Ort wird erheblich reduziert.

2. Ressourcenschonende Produktion
Neben einem möglichst geringen Wasser- und Energieverbrauch ist die Verwendung schnell nachwachsender Rohstoffe wie z. B. Bambus ein weiteres Kriterium. Lieferwege sollten so kurz wie möglich und die gesamte Lieferkette möglichst in derselben Region verortet sein.

3. Recycling & Upcycling
Ein weiterer essenzieller Teil grüner Mode ist das Recyceln und Upcyclen von verschiedenen Materialien zur Herstellung neuer Kleidungsstücke. Mittlerweile werden auch Abfallprodukte, wie z. B. Schnittreste aus der Forstwirtschaft, Plastikflaschen oder Fischernetze immer häufiger genutzt, um daraus neue Stoffe herzustellen. Der Ressourceneinsatz wird auf ein Minimum reduziert, sodass ebenfalls weniger Müll entsteht.

4. Soziale und faire Produktionsbedingungen/ Arbeitsbedingungen
Green Fashion muss immer gerechte Bezahlung, gute und sichere Arbeitsbedingungen bedeuten. Sie darf nicht aus Kinderarbeit entstehen und Rohstoffpreise entlang der gesamten Produktionskette müssen angemessen bezahlt werden.

Aber wir müssen nicht gänzlich auf Abwechslung im Kleiderschrank verzichten! Es gibt viele Alternativen zum Neukauf: wie z. B. Second Hand, Kleidertauschpartys, Flohmärkte oder Kleidervermietung. In unserer Checkliste haben wir ein paar Tipps zusammengestellt:

Was Verbraucher*innen tun können

Uns als Verbraucher*innen kommt eine entscheiden Rolle zu. Es ist wichtig, dass wir unsere Beziehung zu Kleidung und Konsum grundsätzlich hinterfragen und unser Bewusstsein hin zu einem suffizienten Modekonsum umstellen. Dinge sollten nur dann gekauft werden, wenn sie wirklich benötigt werden und nicht nur zur Freizeitbeschäftigung oder Belohnung. Außerdem müssen wir die Lebensspanne unserer Kleidungsstücke verlängern, um der Wegwerfmentalität und dem dadurch entstehenden Müll entgegenzuwirken. Suffizienz und Degrowth sind dabei wichtige Stichwörter.

Quellen:

Abschlusskonferenz der Nachwuchsforschungsgruppe „Digitalisierung und sozial-ökologische Transformation“

Oft wird die Digitalisierung als Megatrend des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Seit der Entwicklung des ersten Computers in den späten 1940er Jahren hat sich vieles verändert. Wir steuern auf eine umfassende Digitalisierung unserer Umwelt zu und selbst das Smart-Home ist keine Zukunftsvision mehr. Es stellt sich die Frage, ob die Digitalisierung in eine smarte grüne Welt führt, in der alle vom technologischen Fortschritt profitieren und dies zum Umweltschutz beiträgt oder ob wir in eine digitale Wachstumsökonomie steuern, die uns noch schneller an die planetaren Grenzen stoßen lässt.

Die Forschungsgruppe „Digitalisierung und sozial-ökologische Transformation“ an der TU Berlin und am Institut für ökologische Wirtschaftsforschung untersuchte die Suffizienz-Chancen und Rebound-Risiken der Digitalisierung für eine Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs. Im Rahmen einer Abschlusskonferenz präsentierte die Nachwuchsforschungsgruppe am 20. Juni 2022 konzeptionelle Forschungsergebnisse im Spreespeicher Berlin. Das Forschungsthema wurde in vier Teilbereiche aufgeschlüsselt:

1. Welche Effekte birgt Digitalisierung für die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch?

Gleich zu Beginn der Veranstaltung wurde den Teilnehmenden die Illusion genommen, Digitalisierung an sich könnte einen Schub für eine nachhaltige Entwicklung leisten und die Umwelt entlasten. Studien haben gezeigt, dass die Digitalisierung das Wirtschaftswachstum zwar erhöht, die Auswirkungen sind aber bedeutend geringer als vorherige wichtige Technologien, wie z. B. die Einführung des elektrischen Stroms. Die Forschungsgruppe konzentrierte ihre Untersuchungen auf den ökologischen Effekt der Digitalisierung, den Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Sie kamen zum Ergebnis, dass in Unternehmen ein höherer Grad an Digitalisierung auch zu größerem CO2-Ausstoß beiträgt. Auf Haushaltsebene führt in manchen Ländern mehr Digitalisierung zu einem erhöhten Ausstoß. In anderen Ländern ist es umgekehrt. Schlussendlich ist der Effekt sehr gering, der CO2-Ausstoß wird durch die Digitalisierung weder wesentlich erhöht, noch verringert.

In Bezug auf den Energieverbrauch heben sich die positiven und negativen ökologischen Effekte gegenseitig auf. Durch eine Energieeffizienzsteigerung und Tertiärisierung wird der Verbrauch zwar verringert, die Herstellung der Geräte und das rasante Wachstum durch Digitalisierungsprozesse erhöhen jedoch den Energieverbrauch.

2. Ist der Online-Konsum ein Potential für Suffizienz oder eher Konsumtreiber?

Online-Shopping vereinfacht den Konsum. Beim Surfen im Web werden Nutzer*innen ständig mit Werbeinhalten konfrontiert und beeinflusst. Im Marketing sollte eine Transformation hin zur Suffizienzförderung stattfinden: ein Angebot an zeitlosen und langlebigen Produkten und von Unternehmensseite aus die Anregung zu kritischem Konsum. Letztlich kann Suffizienz förderndes Marketing den Konsum reduzieren und damit einen nachhaltigen Beitrag leisten, aber nur, wenn die digitalen Marketingtechniken für den Zweck eines nachhaltigen Konsums eingesetzt werden. Dies geschieht leider zu selten im Sinne der Allgemeinwohlorientierung. Online überwiegen Inhalte, die auf Konsumstimulation ausgelegt sind.

3. Führt Digitalisierung zu einer Beschleunigung des Lebenstempos, und wie wirkt sich dies auf Gefühle von (Zeit-)Stress aus?

Digitale Geräte beeinflussen das subjektive und objektive Lebenstempo. Ob eine Be- oder Entschleunigung verspürt wird, ist von der Nutzungsart der digitalen Geräte abhängig. Menschen, die stärker digitalisiert leben, betreiben mehr Multitasking. In ihrer Studie konnte die Nachwuchsforschungsgruppe zeigen, dass Zeit-Rebound-Effekte auftreten, die vermeintlich gewonnene Zeit wird also mit immer mehr Tätigkeiten aufgefüllt. Somit kommt es oft zu mehr Zeitstress. Hierbei wiesen sie darauf hin, dass die Art und Weise, wie Menschen mit digitalen Technologien in Bezug auf ihre Zeit umgehen, vielfältige Konsequenzen für Gesellschaft und Umwelt hat.

4. Welche direkten Umweltwirkungen, aber auch Einsparpotentiale, sind mit digitalen Geräten im “vernetzten Zuhause” (Smart Home) verbunden?

Ob durch Smart Homes wirklich Energie gespart wird, ist nicht so einfach zu sagen. Die Einsparungen sind viel geringer als erhofft, Strom und Treibhausgasemissionen werden zwar verringert, allerdings verbrauchen die digitalen Geräte viel Strom. Zudem werden für die Produktion sehr viele, nicht nachwachsende Ressourcen benötigt. Bei der Nutzung der Geräte steht der Nachhaltigkeitsgedanke zudem meist nicht im Vordergrund, sondern eher der Spaß- und Spielfaktor. Es kommt also zu einer Verschiebung von Umweltwirkungen, digitaler Klimaschutz geht oft zulasten knapper Ressourcenbestände. Smart Home-Systeme sind somit nur unter bestimmten Bedingungen ökologisch sinnvoll, wenn z.B. die Anzahl gering gehalten wird und die Geräte lange genutzt werden.

5. Forschungsergebnis

Die Digitalisierung bietet einige Chancen, soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu erreichen, indem die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert und durch umweltschonendere Dienstleistungen ersetzt wird. Zugleich bringt Digitalisierung neue Arten von Verbrauch mit sich. Die negativen Effekte gleichen die positiven Effekte aus. Auch der Blick auf soziale Gerechtigkeit zeigt, dass Digitalisierung zwar mehr Flexibilität mit sich bringt, gleichzeitig verstärkt sie aber den Trend schlechter Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor und wirkt sozialer Nachhaltigkeit entgegen. Digitalisierung muss viel aktiver durch Politik, Unternehmen und Gesellschaft gestaltet werden, damit sie sozialen und ökologischen Zielen dienen kann. Die Forschungsgruppe entwickelte dazu zwei Leitbilder, um dies zu ermöglichen:

1. Digitale Suffizienz: So viel Digitalisierung wie nötig, so wenig wie möglich

2. Gemeinwohlorientierung: Kollaborativ statt kapitalistisch

Festzuhalten ist, dass digitale Technologien nur dann zu einer ökologischen Nachhaltigkeit beitragen können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fundamental verändern und alle Akteur*innen zusammenarbeiten. Nur als Teil einer sozial-ökologischen Transformation jenseits des Wachstums könnte das Potential der Digitalisierung zutage treten. Es braucht nicht nur digitale Investitionsprojekte, sondern auch ein begleitender sozio-kultureller Wandel im Umgang mit Digitalem.

Mehr Informationen zum Forschungsprojekt sind hier abrufbar.

Minimalismus und Wohlbefinden

Raffiniert verleitet uns die Werbeindustrie zum Konsum – auch weil Kaufen Glück und Anerkennung versprechen soll. In den letzten Jahren mehren sich aber Studien, die uns zeigen, dass gesteigerter Konsum nicht unbedingt glücklich macht. Weniger Besitz sei sogar gut für Körper und Geist. Ist da was dran?

Wieviel brauchen wir wirklich?

Im Jahr 2020 brachten Lloyd und Pennington die Studie Towards a Theory of Minimalism and Wellbeing heraus, in der es um die Zusammenhänge zwischen Minimalismus und Wohlbefinden ging. Die Autor*innen der Studie wollten die Hintergründe des minimalistischen Lebensstils verstehen und mit den Ergebnissen dieser Studie eine vorläufige Theorie des Minimalismus aus Sicht der Positiven Psychologie konstruieren. Laut ihrer Hypothese führt der freiwillige Konsumverzicht zu einer Steigerung von Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit.

Positive Psychologie beschäftigt sich mit den positiven Seiten des Lebens. Sie möchte Wohlbefinden und Glück von Menschen fördern. Eine zentrale Frage dieser Strömung der Psychologie ist, wie und warum Individuen und Gruppen „flourishen“, also aufblühen, und wann Personen einen Flow-Zustand erleben. (3)
Definition

Minimalismus und Suffizienz

Bei besagtem freiwilligen Konsumverzicht setzt der Minimalismus an. Es geht darum, einfacher, bewusster und nachhaltiger zu leben, das Überflüssige aus dem Leben zu entfernen. Eine zentrale Frage ist, ob eine Person oder ein Gegenstand Freude bringt. Ist dem nicht so und es belastet einen, ist eine Trennung davon zu bevorzugen. Durch diese eigentlich „leichte“ Frage, wird Raum und Zeit für Menschen und Dinge geschaffen, die wirklich wichtig sind. Es geht im Minimalismus nicht darum, asketisch zu leben und den gesamten Besitz aufzugeben. Es geht um nötige Besitztümer für ein gutes Leben.

Mit dieser persönlichen Reflexion und der Frage, ob die Anschaffung eines Gegenstandes wirklich notwendig ist, zeigt sich die Brücke zwischen Minimalismus und Suffizienz. Beide Lebensstile zeichnen sich durch hohes Bewusstsein des Konsums aus und damit einhergehend den Rückgang des Konsumierens.

Auch beim suffizienten Handeln wird überlegt konsumiert. Die zentrale Frage lautet: „Brauche ich diesen Gegenstand wirklich?“. Nur bei einer positiven Antwort soll ein Kauf getätigt werden. Hiermit lässt sich eine Brücke schlagen, die den minimalistischen und den suffizienten Lebensstil verbindet. Durch die kritische Reflexion geht bei beiden Prinzipien ein Rückgang des Konsums einher. 

Studiendesign

Dem bisher wenig erforschten Kontext von Wohlbefinden und Minimalismus näherten sich die Autor*innen der Studie in einem qualitativen Design mithilfe semistrukturierter Interviews. Zehn Personen zwischen 24 und 52 Jahren, die alle minimalistisch leben, nahmen an der Studie teil. Sie kamen u. a. aus Deutschland, Kanada und den USA.

Lloyd und Pennington fanden in ihren Interviews eindeutige Ergebnisse, die ihre Hypothese bestätigten: Durch den minimalistischen Lebensstil hatte sich das Wohlbefinden aller zehn Studienteilnehmer*innen gesteigert. Sie stellten eine verbesserte Einstellung in den Bereichen Autonomie, Kompetenz, mentalem Raum, Achtsamkeit und positiven Emotionen fest. Wo vorher ein „gefangenes“ Gefühl und Unsicherheit war, fühlten sich die Interviewten seit der minimalistischen Lebensweise sicherer und frei. Außerdem sprachen die Interviewten von mehr Zeit für erfüllende Aktivitäten. 

Auch wenn diese Studienergebnisse klar für die minimalistische Lebensweise sprechen, sind diese Ergebnisse unter Vorbehalt zu betrachten: Die Interviewten waren alle aus einem „Weird-Country“ und haben sich aus innerem Antrieb eigenständig für diesen „einfachen“ Lebensstil entschieden. Personen mit einem niedrigeren sozio-ökonomischen Status, die aufgrund externaler und nicht internaler Gründe dieses einfache Leben leben, würden ihr Leben vermutlich anders konnotieren.

Der minimalistische und suffiziente Lebensstil kann – womöglich zunächst kontraintuitiv – eine Bereicherung für unser Leben sein. Vorausgesetzt man entscheidet sich aktiv dazu und wird nicht durch äußere Umstände gezwungen. Durch die Reduktion des Besitzes kann eine mentale Freiheit entstehen. Zu Beginn steht aber der bewusste Konsum. Der Vorteil ist, dass jeder einfach mitmachen kann, ohne gleich die ganze Welt verändern zu müssen. Wir treffen sowieso jeden Tag Konsumentscheidungen – es kostet nur ein paar Gedanken, sie bewusst zu treffen.

Die komplette Studie ist hier abrufbar.

(1) Lloyd, K. & Pennington, W. (2020). Towards a Theory of Minimalism and Wellbeing, International Journal of Applied Positive Psychology (5), 121-136. https://doi.org/10.1007/s41042-020-00030-y

(2) Seligman, M. & Csikszentmihályi, M. (2000). Positivy psychology: An introduction. American Psychologist, 55, 5-14. https://doi.org/10.1037//0003-066X.55.1.5

(3) Positive Psychologie. http://www.positive-psychologie.ch/?page_id=24 (Abruf: 21.06.2022)

Symposium „Konsum Neu Denken“

Suffizienz spielt in unserer Gesellschaft immer noch eine untergeordnete Rolle. In der Wirtschaft wird der Begriff sogar noch als Bedrohung des Wohlstandes aufgenommen. Daher setzt ein jährliches Symposium in Österreich sich zum Ziel, mehr Wissen über dieses Thema zu verbreiten und seine Zukunftsfähigkeit zu untersuchen.

Ab dem 22. September 2022 wird die zweitägige Veranstaltung mit dem Titel „Konsum Neu Denken“ an der Universität für Bodenkultur in Wien neu aufgelegt. Aufbauend auf dem Online-Pre-Symposium im September 2021, stellt es die Themen Mäßigung, Suffizienz und Konsumreduktion in den Mittelpunkt der Diskussion.

Hierzu gab es letztes Jahr bereits interessante Beiträge von Expert*innen aus verschiedenen Bereichen wie dem profilierten Wachstumskritiker Prof. Dr. Niko Paech, der Expertin für nachhaltiges Design und Produktion Prof. Dr. Christina Liedtke sowie zahlreicher Vertreter*innen verschiedener NGOs und Verbände. Durch ihr vielseitiges und interdisziplinäres Format richtet sich die Veranstaltung somit an Expert*innen vieler verschiedener Disziplinen. Eingeladen zur Diskussion werden Vertreter*innen der Wissenschaft, sowie der Praxis wie etwa NGOs, als auch Bürger*innen mit Erfahrung in diesen Bereichen.

„Das Symposium möchte Stimmen aus Wissenschaft, Praxis und von Bürger:innen zusammenbringen. Bei der Vernetzung und dem Austausch von Wissen steht die Frage im Vordergrund, ob und wie Suffizienz zu einem gängigen und von der Gesellschaft getragenen Modell werden kann.“ – Sprecher des Organisationsteams

Das Symposium nimmt sich vor, Chancen und Risiken der Suffizienz zu erörtern. Sie wollen herausfinden, welche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Gesellschaft geschaffen werden müssen. Dabei widmet sich die Konferenz auch der sozialen Nachhaltigkeit. Sie widmen sich der Frage, wie sich suffiziente Lebensstile auf die Chancen- sowie Ressourcengerechtigkeit auswirken kann. Mehr Informationen zur Veranstaltung können über die begleitende Webseite abgerufen werden.